Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Müller + Partner und dem/der Vertragspartner/-in, nachstehend „Auftraggeber/-in“ genannt.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem/der Auftraggeber/-in schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann durch Veröffentlichung auf der Internetseite erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der/die Auftraggeber/-in nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der/die Auftraggeber/-in muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Müller + Partner absenden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Müller + Partner bietet Trainings, Workshops, Moderationen, Vorträge, Beratung, Coachings und Prozessbegleitungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von Müller + Partner auf der Internetpräsenz und sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Angebot beziehungsweise nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Müller + Partner und dem/der Auftraggeber/-in. Der dem/der Auftraggeber/-in daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Angebots zustande.
3. Vertragsdauer und Honorar
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Die Honorarabrechnung erfolgt jeweils nach Durchführung der Leistung durch Vorlage einer Rechnung. Die anfallende Umsatzsteuer wird auf der Rechnung getrennt ausgewiesen.
Es fallen über die Umsatzsteuer hinaus keine Abgaben gegenwärtiger oder zukünftiger Art an. Mit dem Honorar sind alle Leistungen von Müller + Partner abgegolten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt dies auch für vor- und nachbereitende Arbeiten.
4. Vertragsänderungen
Müller + Partner behält sich im Krankheitsfalle die Auswahl der Trainer/-innen,
Berater/-innen, Coaches vor.
Weitere Vereinbarungen, Termine oder Vorgespräche haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
5. Teilnehmendenunterlagen
Müller + Partner versichert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.
Der/die Auftraggeber/-in erkennt das Urheberrecht von Müller + Partner an der Teilnehmendenunterlage ausdrücklich an. Es besteht Einigkeit darüber, dass Müller + Partner dem/der Auftraggeber/-in ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Teilnehmendenunterlage einräumt. Diese Rechtseinräumung ist inhaltlich, zeitlich und räumlich beschränkt auf die Durchführung der vereinbarten Dienstleistung und auf die vereinbarte Teilnehmendenanzahl. Das gilt auch dann, wenn die Teilnehmendenunterlage eigens für den/die Auftraggeber/-in durch Müller + Partner erstellt oder angepasst worden ist.
Müller + Partner weist darauf hin, dass es dem/der Auftraggeber/-in untersagt ist, die Teilnehmendenunterlage zu anderen als den vorstehenden Zwecken zu nutzen. Insbesondere untersagt ist die Vervielfältigung über den zur Durchführung der Dienstleistung erforderlichen und vereinbarten Umfang hinaus, die Nutzung zu anderen, nicht durch Müller + Partner durchgeführten Dienstleistungen sowie die öffentliche Zugänglichmachung.
Sonstige für die Durchführung der Leistung erforderliche Gerätschaften sowie das Arbeitsmaterial werden durch den/die Auftraggeber/-in gestellt. Müller + Partner ist bereit, auf Wunsch des Auftraggebers/der Auftraggeberin ergänzende Gerätschaften oder Unterrichtsmaterial – soweit vorhanden – zur Verfügung zu stellen. Abweichende Regelungen werden individuell schriftlich vereinbart.
6. Reisekosten und Spesen
Anfallende Spesen für die Unterbringung und Verpflegung der Berater/-innen und/oder Teilnehmenden übernimmt der/die Auftraggeber/-in.
Spesen, für die Müller + Partner in Vorleistung getreten ist, werden durch den/die
Auftraggeber/-in erstattet.
7. Gesetzliche Abgaben
Steuern, Sozialversicherungsabgaben sowie sonstige gesetzliche Abgaben werden von
Müller + Partner selbst abgeführt. Müller + Partner erfüllt selbst alle gesetzlichen Pflichten.
8. Vertraulichkeit
Müller + Partner verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin sowie dessen/deren Kunden/Kundinnen Stillschweigen zu bewahren. Ferner verpflichtet sich Müller + Partner, geschützte personenbezogene Daten zu keinem anderen als den zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zwecken zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem/der Auftraggeber/-in.
9. Rechtssituation
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Auseinandersetzungen. Gerichtsstand ist Kassel.
10. Referenz
Die Angabe des Auftraggebers/der Auftraggeberin und einer vertretenden Person als Referenz für durchgeführte Projekte durch Müller + Partner ist zulässig.
Stand 01.2025